Schadensgutachten / -kalkulation

Schadensgutachten von Ihrem Sachverständigen
Michael Schrammel

Ein Schadensgutachten von Ihrem Sachverständigen beinhaltet genaue Angaben über die zu erwartenden Instandsetzungskosten und die Reparaturdauer.

Fundierte Schadensgutachten vom Experten

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie vom Recht Gebrauch machen, Ihr Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl zu Lasten der gegnerischen Versicherung instandsetzen zu lassen. Verzichten Sie darauf, wird der Schaden auf Basis des objektiven Minderwertes abgerechnet. Ein solches Gutachten enthält auch wertvolle Informationen über den Wiederbeschaffungswert, also die Summe, die aufgewendet werden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben, sowie den Restwert. Darunter versteht man den Wert des Fahrzeugs direkt nach dem Unfall. 

Reparaturdauer

Neben den kalkulierten Instandsetzungskosten wird die Reparaturdauer berechnet. Diese ist für den Fall einer Versicherung mit Leihwagenanspruch maßgebend. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen in meinem Sachverständigen-Büro.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.