Beweissicherung

Beweissicherungen von Michael Schrammel, Ihrem Sachverständigen in Österreich

Die Beweissicherung bildet die Grundlage für ein nachstehendes Gutachten.

Ermittlung der Schadensursache

Zur Feststellung von Schadenersatzansprüchen muss zunächst eine sorgfältige und genaue Beurteilung der Schäden bzw. Mängel vorgenommen werden. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich auch, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, insbesondere, wenn sich die Verschuldensfrage nicht eindeutig klären lässt. Als neutraler Sachverständiger bin ich dazu befugt, Beweissicherungsgutachten zu erstellen, das auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen fußt.

Beweissicherung durch Schadensbegutachtung und -dokumentation

Ich begebe mich direkt vor Ort und ermittle die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Alle Schäden/Mängel werden fotografiert und als Digitalaufnahme archiviert und zusammen mit dem Gutachten als Regulierungsgrundlage herangezogen. Dabei fließen selbstverständlich alle für die Beweissicherung relevanten Fakten mit ein.

Langjährige Erfahrung in der Beweissicherung

Als Ihr Sachverständiger blicke ich auf eine langjährige Erfahrung in der Beweissicherung zurück. Unparteilich und kompetent, halte ich alle relevanten Fakten in einem Befund fest, sodass sodass diese als Grundlage für ein nachstehendes Gutachten herangezogen werden können.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.