Begriffe

Begriffe rund um den Sachverständiger

Lernen Sie hier einige der gängigsten Begriffe kennen.

Gerichtsachverständiger

Der allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (SV) ist eine von Parteien unabhängiges zur Objektivität verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde. Er ist ein "Helfer des Gerichts".

Anforderungsprofil

Der SV muss eine besonders hohe Fachkunde aufweisen. Es muss Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des SV gesichert sein. Weiters müssen hinsichtlich der Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Parteien, insbesondere zur Wahrung des rechtlichen Gehörs, auch die verfassungsrechtlichen Standards des Art. 6 MRK zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens beachtet werden. Der Sachverständiger ist im sachverständigen- und DolmetscherG (SDG) geregelt. Die Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen sowie andere Begriffe sind auf der Homepage des Hauptverbandes der SV www.gerichts-sv.at nachzulesen

Befundaufnahme

Die Befundaufnahme ist die Feststellung eines Ist-Zustandes. Sie ist die Zusammenstellung der beobachteten Tatsachen durch den SV selbst.

Gutachten

Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die der Sachverständiger aus den ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen zieht, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen alleine.

Schadensdefinition 

Ein Schaden ist - "durch negative Einwirkung, ungünstige Umstände, Ereignis entstehende funktionelle und materielle Beeinträchtigung einer Sache und die Minderung, Herabsetzung ihres Wertes. Kurz ausgedrückt ist ein Schaden der Verlust der Funktionsfähigkeit und notwendiger bzw. erwünschter Eigenschaften. 

"Schaden ist das Ergebnis eines Prozesses - der Schädigung"

Ausgangspunkt bei einer Schadensanalyse ist das Schadensbild selbst. Eine physikalische Ursache kann verschiedene Schadensarten hervorrufen, wie auch eine Schadensart durchaus unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unterschiede im Erscheinungsbild des Schadens sind in solchen Fällen nur gering und werden meistens durch das Ausmaß der Zerstörung überdeckt.

Restwert

Der Restwert eines Unfallfahrzeuges ist jener Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im örtlichen Bereich oder bei dem Kraftfahrzeughändler seines Vertrauens bei Inzahlungnahme des beschädigten Fahrzeuges, also auf dem sogenannten "allgemeinen Mark" noch erzielen könnte.

Wertminderung

Ist die Differenz zwischen dem Wert z.B. eines Fahrzeuges vor Beschädigung und nach Wiederinstandsetzung, bezogen auf das Datum des Schadeneintrittes. Erfahrungsgemäß ist die Wertminderung eines Fahrzeuges nie höher als die normale Abwertung im laufenden Betriebsjahr.

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